Saisonkennzeichen können teuer werden


GP. Mit dem Beginn der kalten Jahreszeit enden vielfach auch die Saisonkennzeichen. Motorräder werden winterfest gemacht und nur noch die ganz harten Cabrioletfahrer nutzen die wenigen Sonnenstrahlen. Die Halter dieser Fahrzeuge, ebenso wie Camper, sollten einen genauen Blick auf ihr Saisonkennzeichen und den Kalender werfen, raten die Experten des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes. Ist die angemeldete Zeit nämlich vorbei, müsse das Fahrzeug aus dem öffentlichen Straßenraum verschwinden. Vor der Entscheidung für ein Saisonkennzeichen sollte man immer prüfen, ob sich die Aktion generell lohnt. Ein kostenpflichtiger Stellplatz in einer fremden Garage beispielsweise könne den vermeintlichen Gewinn schnell aufzehren. Ein Sprecher des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes sagte ergänzend dazu, das Abstellen mit einem "abgelaufenen Saisonkennzeichen" auf einem allgemein zugänglichen Parkplatz sei nicht zulässig. Wer mit einem nicht gültigen Nummernschild fahre, verstoße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Auch Probe- und Überführungsfahrten seien nicht zulässig. Bei Verstoß drohen drei Punkte in Flensburg und 50 Euro Bußgeld.
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Der richtige Schutz wird immer wichtiger


GP. Schnell ist es passiert: Während eines Auslandsaufenthalts mit dem eigenen Auto stoppt die Polizei das Fahrzeug. Man ist sich keiner Schuld bewusst, wird jedoch zu einem saftigen Bußgeld verdonnert. Wer in dieser Situation auf sein Recht pochen will, muss mit einer Menge Ausgaben rechnen. Vor allem, da ab Juli 2004 aufgrund des neuen Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes u.a. die Honorare für Rechtsanwälte, Dolmetscher und Sachverständige deutlich ansteigen. Um so wichtiger ist es daher, mit einer entsprechenden Rechtsschutz-Versicherung vorzusorgen, wie sie z.B. der ADAC anbietet. Denn je Schadensfall werden hiermit anfallende Kosten von bis zu 250.000 Euro übernommen. Selbst wenn Betroffene einmal kein Recht bekommen, fällt für sie keine Selbstbeteiligung an. Müssen sie beim ausländischen Gericht erscheinen, übernimmt der Versicherer die Aufwendungen für die Reise. Sollte im schlimmsten Fall eine Inhaftierung drohen, gibt es darlehensweise eine Kaution, die davor bewahrt ... Foto: ADAC/gp
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