Entschädigung nach einem Auslandsunfall wie zu HauseGP. Endlich am Ferienort fernab der Heimat angekommen. Bis zum Hotel ist es nicht mehr weit. Plötzlich kracht es. Ein Einheimischer hat die Vorfahrt missachtet. Die Folge: Sachschaden am Pkw und verletzte Insassen. Dies ist nur ein Beispiel von insgesamt jährlich rund 150.000 Fällen, bei denen Deutsche im Ausland in Autounfälle verwickelt werden. Oftmals haben diese dann mit langwierigen Schadensregulierungen zu rechnen, auch wenn sie den Unfall nicht verursacht haben. Fein raus sind allerdings jene, die mit einer speziellen Versicherung vorgesorgt haben, wie sie z.B. die Allianz Versicherung mit dem "Ausland-Schadenschutz" anbietet. Deutschlands führender Autoversicherer reguliert den nicht verschuldeten Crash direkt in voller Höhe, nach deutschem Recht und deutschen Standards. Er behandelt ihn so, als wäre das Fahrzeug des Unfallgegners bei der Allianz haftpflichtversichert. Gezahlt wird für Schäden bis zu einer Höhe von 50 Millionen Euro, wobei die Leistung bei Personenschäden auf acht Millionen Euro je Person begrenzt ist. Abschließen kann den "Ausland-Schadenschutz" für einen Jahresbeitrag von 29,75 Euro jeder, der sein Kraftfahrzeug (Pkw, Kraftrad oder Wohnmobil) bei der Allianz haftpflichtversichert hat. Er gilt für den Versicherten und alle Mitfahrer auf Auslandsreisen und greift in den EU-Staaten (ausgenommen Deutschland) sowie in der Schweiz, der Slowakischen Republik, Norwegen, Slowenien, Polen, Tschechien, Kroatien und Ungarn. |
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Nummern für den NotfallWW. Jährlich unternehmen rund 50 Millionen Bundesbürger Auslandsreisen. Bei dieser Menge bleibt es nicht aus, dass einige Touristen auch mal in Notsituationen geraten, in denen sie auf kompetente Hilfe angewiesen sind. Für solche Fälle unterhält das Auswärtige Amt in über 200 Ländern Botschaften und Generalkonsulate, die Reisenden mit Rat und Tat zur Seite stehen: Verliert man z.B. seinen Pass bzw. Ausweis, stellen sie einen Reiseausweis zur Rückkehr in die Heimat aus. Gibt es Probleme mit den Behörden des Urlaubslandes, werden die Auslandsvertretungen vermittelnd tätig. Die Hilfe geht sogar so weit, dass in Einzelfällen ein Überbrückungsgeld vorgestreckt wird, stehen Urlauber plötzlich ohne jeden Cent da. Zu erreichen sind die Konsularbeamten unter den jeweiligen Telefonnummern der Auslandsvertretungen - in den Hauptreiseländern auch außerhalb ihrer normalen Dienstzeit. Sollte am Urlaubsort keine deutsche Vertretung ansässig sein, kann man sich jederzeit an die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union wenden. Daher der Tipp: Vor der Abreise die Nummern für den Notfall beim Auswärtigen Amt in Berlin erfragen oder auf der Internetseite www.auswaertiges-amt.de einsehen. Foto: Ford/WW |
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