Entschädigung nach einem Auslandsunfall wie zu Hause


GP. Endlich am Ferienort fernab der Heimat angekommen. Bis zum Hotel ist es nicht mehr weit. Plötzlich kracht es. Ein Einheimischer hat die Vorfahrt missachtet. Die Folge: Sachschaden am Pkw und verletzte Insassen. Dies ist nur ein Beispiel von insgesamt jährlich rund 150.000 Fällen, bei denen Deutsche im Ausland in Autounfälle verwickelt werden. Oftmals haben diese dann mit langwierigen Schadensregulierungen zu rechnen, auch wenn sie den Unfall nicht verursacht haben. Fein raus sind allerdings jene, die mit einer speziellen Versicherung vorgesorgt haben, wie sie z.B. die Allianz Versicherung mit dem "Ausland-Schadenschutz" anbietet. Deutschlands führender Autoversicherer reguliert den nicht verschuldeten Crash direkt in voller Höhe, nach deutschem Recht und deutschen Standards. Er behandelt ihn so, als wäre das Fahrzeug des Unfallgegners bei der Allianz haftpflichtversichert. Gezahlt wird für Schäden bis zu einer Höhe von 50 Millionen Euro, wobei die Leistung bei Personenschäden auf acht Millionen Euro je Person begrenzt ist. Abschließen kann den "Ausland-Schadenschutz" für einen Jahresbeitrag von 29,75 Euro jeder, der sein Kraftfahrzeug (Pkw, Kraftrad oder Wohnmobil) bei der Allianz haftpflichtversichert hat. Er gilt für den Versicherten und alle Mitfahrer auf Auslandsreisen und greift in den EU-Staaten (ausgenommen Deutschland) sowie in der Schweiz, der Slowakischen Republik, Norwegen, Slowenien, Polen, Tschechien, Kroatien und Ungarn.
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Garantiert sicher zum Gebrauchten


WW. Gebrauchtwagenkäufe vom Privatmann sind immer mit einem gewissen Risiko verbunden. Denn nicht selten treten nach dem Kauf Mängel auf, die bei der ersten Begutachtung übersehen wurden. Wer auf Nummer sicher gehen will, wendet sich daher bei der Suche nach einem Gebrauchten besser an die Profis. Bei Chrysler und Jeep(r) beispielsweise erhält man nur Fahrzeuge, die nach einem 125-Punkte-Plan gründlich durchgecheckt und danach mit einem speziellen Gütesiegel versehen werden. Dieses signalisiert dem Kunden, dass der Wunschwagen in technisch einwandfreiem Zustand ist. Sollte es wider Erwarten doch einmal zu Problemen kommen, bieten die Vertragshändler für ihre geprüften Gebrauchtwagen zudem eine Europagarantie auf alle mechanischen und elektrischen Teile. Sie gilt je nach Alter unabhängig von der Kilometerleistung 12, 18 oder 24 Monate und gewährt eine unentgeltliche Nachbesserung für alle garantiefähigen Schäden bis zur Höhe des Zeitwertes des Pkw. Bei einer Laufleistung von bis zu 100.000 km werden Lohn- und Materialkosten zu 100 Prozent übernommen.
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