Kompakter Sportkombi: Volvo V50dpp. Nie war der Einstieg in die Kombi-Klasse so attraktiv. Der Volvo V50 verbindet dynamisches Design mit sportlichen Fahreigenschaften, einem vorbildlichen Sicherheitsniveau und zahlreichen technischen Innovationen. Dazu zählt u.a. das Keyless Drive System, bei dem anstelle eines Schlüssels elektronische Impulse des PAD (Passive Authorization Device) das Entriegeln des Fahrzeugs und das Starten des Motors ermöglichen. Außerdem das intelligente Fahrerinformationssystem IDIS (Intelligent Driver Information System). Es verhindert die Ablenkung des Fahrers in kritischen Situationen, beispielsweise beim Abbremsen oder Überholen, indem überflüssige Signale und Informationen unterdrückt werden. Hat sich das Verkehrsgeschehen normalisiert, stehen alle Funktionen wieder zur Verfügung. Hinzu kommt ein für die kompakte Mittelklasse außergewöhnlich großzügiger und komfortabler Innenraum mit vielen praktischen Ausstattungsdetails. Damit ist das Fahrzeug das geeignete Fortbewegungsmittel für junge, aktive und anspruchsvolle Familien, die u.a. Wert auf Vielseitigkeit, Qualität und Sicherheit legen. Zur Attraktivität trägt außerdem auch die Motorenauswahl bei, die einen Vierzylinder- und drei Fünfzylinder-Benzinmotoren mit 125, 140, 170 und 220 PS sowie einen 136 PS starken Turbodiesel mit Common-Rail-Technik umfasst. Zu haben ist der flotte Schwede ab 23.200 Euro inklusive Mehrwertsteuer. |
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Saisonkennzeichen können teuer werdenGP. Mit dem Beginn der kalten Jahreszeit enden vielfach auch die Saisonkennzeichen. Motorräder werden winterfest gemacht und nur noch die ganz harten Cabrioletfahrer nutzen die wenigen Sonnenstrahlen. Die Halter dieser Fahrzeuge, ebenso wie Camper, sollten einen genauen Blick auf ihr Saisonkennzeichen und den Kalender werfen, raten die Experten des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes. Ist die angemeldete Zeit nämlich vorbei, müsse das Fahrzeug aus dem öffentlichen Straßenraum verschwinden. Vor der Entscheidung für ein Saisonkennzeichen sollte man immer prüfen, ob sich die Aktion generell lohnt. Ein kostenpflichtiger Stellplatz in einer fremden Garage beispielsweise könne den vermeintlichen Gewinn schnell aufzehren. Ein Sprecher des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes sagte ergänzend dazu, das Abstellen mit einem "abgelaufenen Saisonkennzeichen" auf einem allgemein zugänglichen Parkplatz sei nicht zulässig. Wer mit einem nicht gültigen Nummernschild fahre, verstoße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Auch Probe- und Überführungsfahrten seien nicht zulässig. Bei Verstoß drohen drei Punkte in Flensburg und 50 Euro Bußgeld. |
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