Ein Kleiner groß im EinsatzGP. Es gibt Situationen, in denen Größe sehr wohl eine Rolle spielt. Bei der Verbrecherjagd z.B., wenn der Flüchtige auf einem Mofa durch eine schmale Gasse entschwinden kann, weil das Polizeifahrzeug nicht hindurchpasst. Doch Pech für die Ganoven, dass in vielen Großstädten das smart fortwo coupé die Ordnungshüter bei ihren Einsätzen unterstützt. Denn wegen seiner Maße und Wendigkeit geht es damit auch dort weiter, wo andere Autos aufgeben müssen. Diese Vorteile machen den kleinen Flitzer auch in anderen Bereichen zu einer smarten Lösung. So verfügt beispielsweise die Hamburger Feuerwehr über eine Flotte von elf Dienstfahrzeugen, und auch bei der Kölner Stadtreinigung sind die Modelle gern gesehene Helfer. Der smart cleaner kommt in die hintersten Winkel der Stadt und trägt die Waffen für den Kampf gegen Getränkedosen und Zigarettenkippen einfach huckepack. Foto: GP |
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Schadensteuerung auf VerbraucherkostenGP. Versicherungen organisieren zunehmend ein Netz von so genannten Partnerbetrieben, in die sie verunfallte Fahrzeuge aktiv steuern. Diesen Betrieben wird mehr Umsatz versprochen, dem Autofahrer eine vereinfachte Abwicklung suggeriert. Realität sei aber immer öfter, dass die Rechte geschädigter Autofahrer beschnitten oder gänzlich gestrichen würden. Schadensteuerung der Versicherungen war das Thema des zweiten Bonner Schadenforums. Über 300 Teilnehmer waren zu der gemeinsamen Veranstaltung von Deutschem Kfz-Gewerbe, ADAC, dem Bundesverband der Autovermieter, dem Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen, dem Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen, dem Verband der Autovermieter und dem Verband der Automobilindustrie gekommen. Dr. Wolfgang Hoffacker, Vizepräsident des Kfz-Gewerbes, betonte, dass der Kunde auch im Unfallschadenfall das Recht habe, sich an die Werkstatt seiner Wahl zu wenden. Nach deutscher Rechtslage sei er Herr des Verfahrens. Die Betriebe müssten sich zur Aufgabe machen, den Unfallschaden als Geschäftsfeld zu erkennen und als solchen zu bearbeiten. So könne der Kunde überzeugt sein, betonte Hoffacker, "dass insbesondere das Autohaus für den Kunden ein besserer Berater ist als beispielsweise die Versicherung". Den Schutz des Verbrauchers mahnte auch Dr. Eckhard Jung, Leiter der Rechtsabteilung des ADAC, an. Die Rechte des Unfallgeschädigten dürften nicht beeinträchtigt werden. Zwar unterstütze der Verband die Maßnahmen, die zu einer Kostenreduzierung im Bereich der Unfallregulierung führten. Diese dürften aber, so Jung, nicht einseitig zulasten des Geschädigten gehen. |
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