Neue A-Klasse: 200 Patente für mehr SicherheitGP. Auch in der zweiten Generation bleibt dieser Kompaktwagen seinem Ruf als technologischer Trendsetter treu. Erneut feiern in der Mercedes A-Klasse Entwicklungen Premiere, die Fahrsicherheit und -komfort weiter verbessern. Insgesamt kommen mehr als 200 Patente zur Anwendung. Neben dem Sandwich-Konzept, das beim Frontal- und Seitenaufprall Vorteile bietet, sorgt auch das neue, leistungsfähige Gurt- und Airbagsystem für Insassenschutz. Dazu gehören z.B. adaptive, zweistufige Front-Airbags, Gurtstraffer vorn und an den äußeren Fondsitzplätzen, adaptive Gurtkraftbegrenzer und neu entwickelte Head/Thorax-Bags mit 16 Liter Volumen. Sie finden in den Lehnen der Vordersitze Platz und entfalten sich beim Seitenaufprall innerhalb weniger Millisekunden zu einem asymmetrisch geformten Luftsack, dessen Oberkante im aufgeblasenen Zustand weit nach oben ragt und den Kopf- und Brustbereich der vorderen Passagiere schützt. An der Spitze der fahrwerkstechnischen Neuerungen steht die Parabel-Hinterachse, die sich durch präzise Radführung und gute Wankabstützung in Kurven auszeichnet. Zum Einsatz kommt außerdem das elektronische Sicherheitsprogramm ESP der neuesten Generation, das Antiblockiersystem, Antriebs-Schlupf-Regelung und den Bremsassistent in sich vereint. |
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Europa ohne Grenzen?GP. Europa wächst zusammen. Doch in einigen Bereichen kocht immer noch jeder Staat sein eigenes Süppchen. Im Straßenverkehr z.B. herrschen nicht nur deutliche Unterschiede bei Geschwindigkeits-, Promillegrenzen und der Höhe von Bußgeldsätzen, auch ausländische Verkehrszeichen unterscheiden sich gravierend von den heimischen. Während hier beispielsweise das Überholverbot mit einem roten und einem schwarzen Auto symbolisiert wird, verdeutlichen in Italien ein gerader und ein krummer schwarzer Pfeil die Regel. Auch das Einhalten der Parkbeschränkung in Frankreich gestaltet sich nicht gerade einfach. Manchmal gilt sie nämlich nur in einem ganz bestimmten Zeitraum, der je nach Angabe auf dem Schild vom 1. bis 15. bzw. 16. bis 31. eines Monats variieren kann. Damit Autourlauber keine böse Überraschung erleben und ein Bußgeld begleichen müssen, das um einiges höher ausfällt als in Deutschland, sollten sie sich vor der Abreise z.B. beim ADAC über bestehende Besonderheiten des Gastlandes informieren. Denn in einem sind sich alle europäischen Länder einig: Wer Verkehrsregeln übertritt, muss zahlen. Foto: Mercedes/GP |
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