Schleudertraumen: Viele wären vermeidbar


GP. Eine Verletzung an der Halswirbelsäule - auch Schleudertrauma genannt - ist bei Pkw-Kollisionen nicht selten. Der Grund: Die Kopfstütze als Sicherheitselement wird häufig nicht ernst genommen. So vernachlässigen rund 70 Prozent der Fahrzeuginsassen ihre korrekte Einstellung. Die Experten des Verkehrstechnischen Instituts der deutschen Versicherer raten deshalb Autofahrern, vor jeder Fahrt die Kopf- bzw. Nackenstützen einzustellen. Richtig positioniert sind sie dann, wenn ihr Abstand vom Hinterkopf nicht größer als vier Zentimeter ist und ihre Oberkante mit dem Scheitel des Kopfes auf einer Höhe liegt. Lassen sie sich nicht weit genug herausziehen, sollte man sie auf den höchsten Punkt einstellen. Doch Vorsicht! Ein Schwachpunkt vieler Stützen ist ihre mangelhafte Arretierungsmöglichkeit. Kommt es zum Crash, rutschen sie in ihre niedrigste Stellung. Wer auf Nummer sicher gehen will, testet daher bereits beim Wagenkauf die Nackenstützen, und zwar nicht nur die vorderen, sondern auch die hinteren. Denn die Gesundheit der Fondpassagiere ist bei einem Heckaufprall genauso gefährdet wie die von Fahrer und Beifahrer. Guten Schutz bieten z.B. nicht höhenverstellbare Exemplare. Dank ihrer flächigeren Bauweise passen sie sowohl für kleine als auch große Personen. Noch besser sind sog. "aktive Kopfstützen", die sich beim Unfall in Sekundenbruchteilen nach vorn schieben.
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Recht auf freie Wahl der Autowerkstatt


GP. Das Deutsche Kfz-Gewerbe hat erneut die Forderung nach einer für Autofahrer und Kfz-Betriebe wirtschaftlich akzeptablen Unfallschadenregulierung bekräftigt. Die von Versicherern angewandte Praxis, das Recht geschädigter Autofahrer auf freie Werkstattwahl bzw. Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen einzuschränken, sei nicht zu akzeptieren, sagte Dr. Axel Koblitz, Hauptgeschäftsführer im Deutschen Kfz-Gewerbe (ZDK). Vielfach stelle sich heraus, dass Autofahrer bei einem Unfall nicht entsprechend entschädigt wurden, da sie auf die Hilfe eines Kfz-Sachverständigen verzichten würden. Dieser Experte könne jedoch auch solche Schäden feststellen, die aufgrund der immer komplexeren Fahrzeugtechnik von Laien kaum erkennbar und finanziell einschätzbar seien. Bei der Begutachtung von Unfallschäden orientierten sie sich ausschließlich am Fahrzeugzustand und kalkulierten dementsprechend potenzielle Reparaturkosten. Die Schadenregulierung, so Koblitz, dürfe nicht zum Nachteil des geschädigten Autofahrers durchgeführt werden. Dessen Rechte umfassten sowohl die freie Werkstattwahl als auch die Hilfe durch einen unabhängigen Sachverständigen.
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