Wie idyllisch, ...


... wenn man in der verschneiten Winterlandschaft nicht Auto fahren müsste. Denn auf schneebedeckten oder glatten Fahrbahnen erhöht sich das Risiko, im Straßenverkehr zu verunglücken, um ein Vielfaches. Zwar bleibt es dann in der Regel bei Blechschäden. Doch nach einem Unfall gehen die Meinungen über das tatsächliche Geschehen schon mal weit auseinander. Kommt es zu keiner Einigung, ist derjenige im Vorteil, der über einen Verkehrs-Rechtsschutz verfügt, wie ihn beispielsweise der ADAC anbietet. Der trägt die Kosten, wenn man um sein gutes Recht kämpfen muss. Ohne Selbstbeteiligung und sogar im Fall einer Niederlage werden die Aufwendungen für Anwalt, Gutachter und das Gericht übernommen. Foto: ADAC/gp
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Auf Deutschlands Straßen läuft es rund


WW. Viele Experten sind sich einig. Gegenüber einer einfachen Kreuzung, die mit Ampel oder Vorfahrtsschild geregelt wird, hat der einspurige Kreisverkehr deutliche Vorteile. Er kann z.B. den Verkehrsfluss verbessern und die Anzahl schwerer Unfälle reduzieren. Kein Wunder also, dass die Zahl der Kreisel in Deutschland stetig steigt. Aber wie verhält man sich bei der Fahrt durchs asphaltierte Rund? Viele Autofahrer stehen immer noch vor einem Rätsel, was die genauen Regeln betrifft. Doch nach Paragraf 9a der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind diese festgelegt: Ist das Rondell mit den Schildern 215 (Kreisverkehr) und 205 (Vorfahrt gewähren) versehen, hat der Verkehr im Innern Vorfahrt. Bei der Einfahrt darf nicht geblinkt werden, bei der Ausfahrt ist es zwingend notwendig. Innerhalb herrscht absolutes Halteverbot und die Mittelinsel ist tabu. Bei Letzterer gelten Ausnahmen für Fahrzeuge, denen wegen ihrer Größe das Durchqueren nicht möglich wäre - allerdings nur, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Sind keinerlei Schilder aufgestellt, gilt rechts vor links. Foto: Mercedes/WW
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