ADAC-Crashtest Golf V gegen SUV: Golf "wehrt" sich erfolgreichHP. Wie verhält sich ein "Normaloauto", wenn es in heftigen Kontakt mit einem dieser modischen Lifestyle-Geländewagen (SUV) gerät? Das wollte der ADAC wissen und crashte deshalb einen Kia Sorento und einen Golf V. Das Ganze spielte sich bei einer Geschwindigkeit von 56 km/h ab, und die Konkurrenten prallten frontal aufeinander. Eine Konstellation, die im Straßenverkehr auf Landstraßen häufig anzutreffen ist. Beruhigend, dass alle Beteiligten diesen schweren Zusammenstoß überlebt hätten, was bei einem ähnlichen Crashtest vor elf Jahren zwischen einem Nissan Patrol und einem Golf II nicht der Fall gewesen wäre. Erfreulich auch die erträglichen Belastungen, denen die Insassen des Golf V ausgesetzt sind: Das Armaturenbrett des Wolfsburgers verschob sich nur um acht Zentimeter. Der Golf V "wehrt" sich also erfolgreich. Nachdenklich macht, dass bei den Sport Utility Vehicles der Partnerschutz immer noch viel zu kurz kommt. ADAC-Präsident Peter Meyer erläutert: "Straßenverkehr bedeutet natürlich auch Partnerschaft. Wenn ein Unfall passiert, dann muss die Autoindustrie mit technischen Voraussetzungen dafür Sorge tragen, dass die Kompatibilität und der Partnerschutz auch bei schwächeren Fahrzeugen voll durchgezogen werden können." Der Automobilclub fordert von den SUV-Herstellern, den Frontbereich ihrer Fahrzeuge mit einer Knautschzone zu versehen, die vorn auf Partner- und im hinteren Teil auf den eigenen Insassenschutz ausgelegt ist. Außerdem müssten konstruktive Maßnahmen ein Überfahren kleinerer Pkws verhindern. |
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Vorfahrt am Berg - wie geregelt?HP. Wer öfter mit dem Auto in den Bergen unterwegs ist, weiß: Die vielen steilen und kurvigen Straßen verlangen einiges an fahrerischem Können. Speziell, wenn sie im Winter mit Schnee bedeckt sind. Kommt an einer engen Passage dann auch noch ein anderes Fahrzeug entgegen, heißt es, einen besonders kühlen Kopf zu bewahren: Soll man nun Platz machen und den anderen vorbeilassen oder selbst weiterfahren? Zwar gibt es in Deutschland für diese Situation keine gesetzliche Regelung. Es gilt jedoch der Grundsatz, dass auf Bergstraßen derjenige ausweichen und unter Umständen zurücksetzen muss, dem dies technisch leichter fällt oder der den kürzeren Weg zur Ausweichstelle hat. Daraus lässt sich für die meisten Fälle ableiten: Diejenigen, die sich auf dem Weg nach unten befinden, müssen Rücksicht auf Entgegenkommende nehmen. Denn diesen fällt es schwerer, am Hang wieder anzufahren. Doch es gibt auch Ausnahmen von der Regel. Ist ein großer Lkw Richtung Tal unterwegs, sollten Pkw-Lenker ihm fairerweise den Vortritt lassen, da das tonnenschwere Ungetüm gerade im Schnee nicht einfach zu handhaben ist. |
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