Durchblick in der Dämmerung


HP. Die dunkle Jahreszeit birgt insbesondere im Straßenverkehr viele Gefahren. Davon betroffen sind vor allem Kinder im Alter von sechs bis 14 Jahren. Denn mehr als zwei Drittel der Schulwegunfälle zwischen sieben und acht Uhr morgens entfielen im letzten Jahr (Oktober bis März) auf diese Altersgruppe. Ein Grund dafür: Autofahrer können Fußgänger bei schlechten Sichtverhältnissen nur sehr spät wahrnehmen. Dunkel gekleidete Knirpse werden erst auf eine Entfernung von 25 bis 30 Metern gesehen, was die Unfallgefahr deutlich erhöht. Damit die Kleinen schon von weitem ins Auge fallen, sollten Eltern sie mit heller Kleidung, reflektierenden Figuren zum Aufbügeln oder Annähen, fluoreszierendem Ranzen und Blinkies ausrüsten. Der Weg zur Schule wird außerdem sicherer, wenn die Sprösslinge die Straßen ausschließlich an Ampeln und Zebrastreifen überqueren. Für Autofahrer gilt: langsam und bremsbereit sein und besonders in der Nähe von Schulen, Kindergärten sowie in Wohngebieten immer damit rechnen, dass Kinder auch im Dunkeln unterwegs sind ...
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Wenn ’s im Ausland kracht


GP. Das Auto ist nach wie vor das Haupttransportmittel, wenn es in die Ferien geht. Klar, dass es bei der Vielzahl an Reisen auch außerhalb unserer Landesgrenzen mal zu einem Unfall kommen kann. Deshalb soll die 4. KH (Kraftfahrzeughaftpflicht)-Richtlinie der EU, die seit Anfang 2003 gilt, diesem Ereignis den Schrecken nehmen. So kann sich der geschädigte Urlauber nach Auskunft der Deutschen Versicherer daheim an einen regulierungsbefugten Ansprechpartner wenden (in Deutschland ermittelt diesen der Zentralruf unter der Telefonnummer 0 18 02/50 26). Außerdem sollte der Unfall vorsorglich dem eigenen Kfz-Haftpflichtversicherer gemeldet werden. Für das Verhalten unmittelbar nach dem Unfall gilt übrigens das Gleiche wie in Deutschland: Komplette Angaben zu beteiligten Personen, Fahrzeugen und Zeugen erleichtern die spätere Abwicklung enorm. Für den Fall der Fälle sollte man den Europäischen Unfallbericht sowie einen internationalen Versicherungsnachweis, die so genannte Grüne Karte (zeitlich nur begrenzt gültig!), dabeihaben. Wer darüber hinaus mit Schutzbrief, Vollkasko- und Verkehrsrechtsschutzversicherung vorgesorgt hat, kann die schönsten Wochen des Jahres unbeschwert genießen ... Foto: GDV - Die Deutschen Versicherer/GP
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