Weltneuheit DSGdpp. Autofahrern, die bislang Schaltgetriebe bevorzugten, steht nun mit einer Weltneuheit eine interessante Alternative zur Verfügung. Denn Volkswagen präsentiert das sportliche, verbrauchsgünstige und direktschaltende Sechsgang-Automatikgetriebe DSG (Direct Shift Gearbox). Es kommt ohne Drehmomentwandler aus und bringt die Agilität sowie den Fahrspaß eines Handschaltgetriebes mit dem Komfort einer konventionellen Automatik in Einklang. Der hohe Wirkungsgrad des Getriebes kommt dem der manuellen Klassiker sehr nahe. Verantwortlich dafür sind neben einer intelligenten hydraulischen und elektronischen Getriebesteuerung (Mechatronik) zwei Nass-Kupplungen und jeweils zwei Antriebs- und Abtriebswellen. Dieser Verbund ermöglicht es, dass die nächste Fahrstufe permanent darauf wartet, blitzschnell und innerhalb weniger hundertstel Sekunden aktiv werden zu können. Sportlich ambitionierte Fahrer erleben dabei erstmals, dass die Gänge wie auf Knopfdruck gewechselt werden. Mehr noch: Die Motor-/Getriebesteuerung aktiviert im Sportmodus sogar eine aktive Motorunterstützung (Zwischengas), mit dem die Schaltdynamik nochmals gesteigert wird. Das bedeutet spätes Hochschalten, frühes Herunterschalten. Darüber hinaus gilt, dass das an DSG gekoppelte Aggregat infolge der schnellen Gangwechsel sofort Zugkraft generiert und eine höhere Agilität erzielt. Erstmals wird die neue Art der Kraftübertragung mit integrierter Doppelkupplung Anfang 2003 im Golf R32 zum Einsatz kommen. |
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Recht auf freie Wahl der AutowerkstattGP. Das Deutsche Kfz-Gewerbe hat erneut die Forderung nach einer für Autofahrer und Kfz-Betriebe wirtschaftlich akzeptablen Unfallschadenregulierung bekräftigt. Die von Versicherern angewandte Praxis, das Recht geschädigter Autofahrer auf freie Werkstattwahl bzw. Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen einzuschränken, sei nicht zu akzeptieren, sagte Dr. Axel Koblitz, Hauptgeschäftsführer im Deutschen Kfz-Gewerbe (ZDK). Vielfach stelle sich heraus, dass Autofahrer bei einem Unfall nicht entsprechend entschädigt wurden, da sie auf die Hilfe eines Kfz-Sachverständigen verzichten würden. Dieser Experte könne jedoch auch solche Schäden feststellen, die aufgrund der immer komplexeren Fahrzeugtechnik von Laien kaum erkennbar und finanziell einschätzbar seien. Bei der Begutachtung von Unfallschäden orientierten sie sich ausschließlich am Fahrzeugzustand und kalkulierten dementsprechend potenzielle Reparaturkosten. Die Schadenregulierung, so Koblitz, dürfe nicht zum Nachteil des geschädigten Autofahrers durchgeführt werden. Dessen Rechte umfassten sowohl die freie Werkstattwahl als auch die Hilfe durch einen unabhängigen Sachverständigen. |
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