Idyllischer LandaufenthaltHP. Die Hektik des Alltags hinter sich lassen, in der freien Natur Entspannung und Ruhe finden. Immer mehr Menschen verbringen ihren Urlaub oder einfach mal ein Wochenende auf dem Bauernhof. Erwachsene und Kinder können hier ausspannen, gleichzeitig aber auch viel Neues erleben: egal ob beim Wandern, Radfahren oder Reiten. Wer die Fahrt ins Idyll mit dem Auto angetreten hat, sollte sich aber immer vor Augen führen, dass die Natur allgegenwärtig ist. Das gilt u.a. auch in unmittelbarer Nähe von Höfen. Denn hier können beispielsweise vermehrt Reiter mit ihren Pferden unterwegs sein. Gerade diese reagieren sehr schreckhaft, wenn plötzlich eine glänzende Karosse auftaucht. Damit es nicht wie rund 1.400 Mal im letzten Jahr zu Unfällen zwischen Fahrzeug und Tier kommt, bei denen meist auch Personen verletzt werden, heißt es deshalb, besonders aufmerksam und bremsbereit zu sein und notfalls zu halten. So wird die Unfallgefahr gemindert und der Aufenthalt auf dem Land bleibt in schöner Erinnerung. |
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Entschädigung nach einem Auslandsunfall wie zu HauseGP. Endlich am Ferienort fernab der Heimat angekommen. Bis zum Hotel ist es nicht mehr weit. Plötzlich kracht es. Ein Einheimischer hat die Vorfahrt missachtet. Die Folge: Sachschaden am Pkw und verletzte Insassen. Dies ist nur ein Beispiel von insgesamt jährlich rund 150.000 Fällen, bei denen Deutsche im Ausland in Autounfälle verwickelt werden. Oftmals haben diese dann mit langwierigen Schadensregulierungen zu rechnen, auch wenn sie den Unfall nicht verursacht haben. Fein raus sind allerdings jene, die mit einer speziellen Versicherung vorgesorgt haben, wie sie z.B. die Allianz Versicherung mit dem "Ausland-Schadenschutz" anbietet. Deutschlands führender Autoversicherer reguliert den nicht verschuldeten Crash direkt in voller Höhe, nach deutschem Recht und deutschen Standards. Er behandelt ihn so, als wäre das Fahrzeug des Unfallgegners bei der Allianz haftpflichtversichert. Gezahlt wird für Schäden bis zu einer Höhe von 50 Millionen Euro, wobei die Leistung bei Personenschäden auf acht Millionen Euro je Person begrenzt ist. Abschließen kann den "Ausland-Schadenschutz" für einen Jahresbeitrag von 29,75 Euro jeder, der sein Kraftfahrzeug (Pkw, Kraftrad oder Wohnmobil) bei der Allianz haftpflichtversichert hat. Er gilt für den Versicherten und alle Mitfahrer auf Auslandsreisen und greift in den EU-Staaten (ausgenommen Deutschland) sowie in der Schweiz, der Slowakischen Republik, Norwegen, Slowenien, Polen, Tschechien, Kroatien und Ungarn. |
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