Sportwagen mit hohem NutzwertGP. Wie ein klassischer Sportwagen verfügt er über einen Frontmotor sowie Heckantrieb und zeichnet sich durch eine dynamische Linienführung aus. Kurze Überhänge, markante Kotflügel und Stoßfänger - der Mazda RX-8 zeigt sein Leistungspotenzial auch optisch. Dank der geringen Baugröße des Renesis-Triebwerks konnten die Designer die A-Säule weiter nach vorn rücken und stärker neigen. Dadurch wird die Fahrzeugmasse und damit der Schwerpunkt optisch nach hinten verlagert. 4.430 mm lang, 1.770 mm breit und 1.340 mm hoch ist der Viersitzer. Sein Radstand von 2.700 mm ermöglicht einen großzügig bemessenen Innenraum. Die extrem kurzen Überhänge tragen zu einem minimalen Giermoment bei. Seine Spurweite mit 1.500 mm vorn und 1.505 mm hinten verbessert die Stabilität in allen Fahrsituationen. Raumangebot und Nutzbarkeit übersteigen zudem alles, was man von Sportwagen bislang gewöhnt war: Vier Erwachsenen bietet der Flitzer Platz und mit 290 Litern (VDA) verfügt das Gepäckfach über ein großes Ladevolumen. |
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Ansprüche ohne RechtssicherheitGP. Das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) kritisiert den Rückzug einiger Hersteller aus den Garantieversprechen für Neufahrzeuge. Die Garantie ermögliche dem Verbraucher, so Ulrich Dilchert, ZDK-Geschäftsführer, sich bei fehlerhaften Fahrzeugen sowohl an den Händler als auch an den Hersteller zu wenden. Die ausschließlich beim Händler geltend zu machende Sachmängelhaftung könne nachteilig für Verbraucher und Fachhandel sein. Den Beweislastregeln des neuen Schuldrechts zufolge müsse der Kunde zunächst einen Mangel im Rechtssinne nachweisen. Greife die Beweislastumkehr nicht mehr, habe er nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Der Hersteller könne in derartigen Situationen im Rahmen von nicht näher bekannten Kulanzregelungen festlegen, ob dem Händler - und damit auch dem Kunden - die Fehlerbeseitigung vergütet werde oder nicht. Dem Kunden könne daher vorab nicht mitgeteilt werden, ob er mit Kosten zu rechnen habe oder nicht. Darüber hinaus werde bei Sachmängelhaftungsarbeiten nur der Aufwand ersetzt, der betriebswirtschaftlich notwendige Erlös aus Reparaturarbeiten sei für den Händler nicht erzielbar. Dilchert forderte die Hersteller auf, zur bewährten und verbraucherfreundlichen Regelung der Neuwagengarantie zurückzukehren. Er verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass der Kfz-Verband bereits seit Jahren Europaautos zu Europapreisen zu Europagarantien fordere. |
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