Auch der Restwert zählt


GP. Auf der Suche nach einem neuen Auto scheint momentan nichts wichtiger zu sein als ein günstiger Preis. Häufig wird jedoch bei aller Geiz-ist-geil-Mentalität außer Acht gelassen, dass das billigste Schnäppchen nicht immer auch der beste Deal sein muss. Denn neben dem reinen Kaufpreis sollten auch Dinge wie Unterhaltskosten, Versicherungseinstufung und der zu erzielende Restwert in die Kalkulation mit einfließen. Das kann sich spätestens dann auszahlen, wenn man das Fahrzeug irgendwann wieder veräußern möchte und es einer Gebrauchtwagenschätzung in der Vertragswerkstatt unterzieht. Wird dabei doch oft deutlich, dass bestimmte Fabrikate wesentlich mehr bringen als ihre ehemals so verlockenden Konkurrenten. Besonders hoch ist beispielsweise der Wiederverkaufswert von Fahrzeugen mit dem berühmten Stern auf der Haube. Mit ihnen bleibt ein hübsches Sümmchen, das sich preismindernd beim Kauf eines Neuwagens auswirkt. Kurzum: Es kann sich also lohnen, beim Erwerb eines Autos nicht nur auf seine Anschaffungskosten zu achten.
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Auf Deutschlands Straßen läuft es rund


WW. Viele Experten sind sich einig. Gegenüber einer einfachen Kreuzung, die mit Ampel oder Vorfahrtsschild geregelt wird, hat der einspurige Kreisverkehr deutliche Vorteile. Er kann z.B. den Verkehrsfluss verbessern und die Anzahl schwerer Unfälle reduzieren. Kein Wunder also, dass die Zahl der Kreisel in Deutschland stetig steigt. Aber wie verhält man sich bei der Fahrt durchs asphaltierte Rund? Viele Autofahrer stehen immer noch vor einem Rätsel, was die genauen Regeln betrifft. Doch nach Paragraf 9a der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind diese festgelegt: Ist das Rondell mit den Schildern 215 (Kreisverkehr) und 205 (Vorfahrt gewähren) versehen, hat der Verkehr im Innern Vorfahrt. Bei der Einfahrt darf nicht geblinkt werden, bei der Ausfahrt ist es zwingend notwendig. Innerhalb herrscht absolutes Halteverbot und die Mittelinsel ist tabu. Bei Letzterer gelten Ausnahmen für Fahrzeuge, denen wegen ihrer Größe das Durchqueren nicht möglich wäre - allerdings nur, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Sind keinerlei Schilder aufgestellt, gilt rechts vor links. Foto: Mercedes/WW
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