Neues Mitglied in der BMW X-Familiedpp. Das erste Sports Activity Vehicle (SAV) der Mittelklasse erhält eine neue Einstiegsmotorisierung: Mit dem X3 2.0d bietet BMW erstmals ein Vierzylinder-Aggregat in seinen geländetauglichen Fahrzeugen an. Der direkt einspritzende 2,0 Liter-Common-Rail-Diesel der neuesten Generation leistet 150 PS bei 4.000/min und sorgt mit 330 Nm Drehmoment für Dynamik. Dass sich Agilität und Wirtschaftlichkeit bei Allradlern nicht ausschließen, zeigen die Verbrauchswerte des neuen Modells: Es begnügt sich mit 7,2 Liter Diesel pro 100 km nach dem Europäischen Fahrzyklus NEFZ. Den Sprint aus dem Stand auf Tempo 100 absolviert es in 10,2 Sekunden, den Zwischenspurt von 80 auf 120 km/h im vierten Gang in nur 8,3 Sekunden, die Höchstgeschwindigkeit ist bei 198 km/h erreicht. Der effiziente Umgang mit dem Kraftstoff bei gleichzeitig guten Fahrleistungen ist auch ein Verdienst des gut mit dem Zweiliter-Motor harmonierenden serienmäßigen Sechsgang-Handschaltgetriebes. Mit ihm kann der Fahrer in jeder Situation ein hohes Drehmoment abrufen und gut beschleunigen. Dank kurzer, präziser Schaltwege lässt es sich leichtgängig und komfortabel bedienen, was den dynamischen Charakter des SAV unterstreicht. |
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Wenn ’s im Urlaub krachtGP. Eine unangenehme Situation: Man ist mit dem Auto im Ausland unterwegs und wird unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. Nicht selten haben Geschädigte hier das Nachsehen. Denn in anderen Ländern sind die Versicherungssummen manchmal gering und reichen bei schweren Schäden nicht aus. Ausländische Rechtsordnungen sehen auch nicht unbedingt vor, solche Dinge wie Schmerzensgeld, Mietwagen- oder Gutachterkosten zu erstatten. Um sich eine Menge Ärger zu ersparen und eine schnelle Schadensregulierung zu erhalten, sollten Pkw-Urlauber deshalb mit einer Versicherung vorbeugen, wie sie z.B. die Allianz anbietet: Mit dem "Ausland-Schadenschutz" werden nicht oder nicht allein verschuldete Unfälle direkt, nach deutschem Recht und deutschen Standards reguliert. Deutschlands führender Autoversicherer zahlt für Schäden bis zu einer Höhe von 50 Millionen Euro, wobei die Leistung bei Personenschäden auf acht Millionen je Person begrenzt ist. Der "Ausland-Schadenschutz" besteht für alle - also auch die zehn neuen - EU-Staaten (ohne Deutschland) sowie für Norwegen, die Schweiz und Kroatien. |
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