600.000 rollende Zeitbomben


GP. Kaum zu glauben, dass selbst völlig zerstörte Unfallautos nach notdürftiger "Reparatur" und optischer "Aufbereitung" unkontrolliert wieder auf unsere Straßen dürfen. Wer sollte sie auch daran hindern? Denn anders als z.B. in Holland, Italien oder Spanien gibt es bei uns keine Pflicht nachzuweisen, dass das Fahrzeug nach erfolgter Reparatur wieder verkehrssicher ist. In einer Stichprobe aus einer Million Dekra-Gutachten nach meist schweren Unfällen wurden rund 10.000 davon genau untersucht und dabei festgestellt, dass 44 Prozent der Unfallfahrzeuge Vorschäden aufwiesen. Bei 15 Prozent der Fahrzeuge wurden reparierte Vorschäden festgestellt, wobei die Reparatur aber teilweise nicht fachgerecht ausgeführt worden war. Eine Studie der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) kommt zu dem Ergebnis, dass rund jeder zehnte in Deutschland zugelassene Pkw im Jahr 2002 nach einem Unfall in Stand gesetzt wurde. Das heißt, fast 4,5 Millionen Pkw hatten einen Unfallschaden. In zwölf Prozent der Unfälle überschreiten die Instandsetzungskosten die 5.000-Euro-Grenze. Das bedeutet, dass jedes Jahr rund 540.000 schwere Unfallschäden repariert werden müssen, neun Prozent davon in Eigenregie. Also fast 50.000 Pkw, die allein im Jahr 2002 nicht mit dem notwendigen Know-how beziehungsweise den erforderlichen Werkzeugen repariert wurden. Bei einer durchschnittlichen Pkw-Lebensdauer von zwölf Jahren summiert sich die Zahl der nach einem schweren Unfall unzureichend reparierten Pkw auf rund 600.000 Autos. Ein Sprecher des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes erinnerte in diesem Zusammenhang an das so genannte "Essener Modell". Danach sollen Fahrzeugbriefe bei Totalschäden entwertet werden. Eine erneute Zulassung kann dann entweder erst mit dem Nachweis einer fachgerechten Instandsetzung z.B. in einem Meisterbetrieb der Kfz-Innung erfolgen oder nach einer besonderen Überprüfung durch unabhängige Organisationen möglich sein. Von der Umsetzung dieses Modells würde die Verkehrssicherheit deutlich profitieren.
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Sicherheitsprüfung (SP): Mehr Kontrollen erforderlich


GP. Die Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge dient der Kontrolle verschleißbehafteter und sicherheitsrelevanter Bauteile. Sie muss in der Regel jeweils sechs Monate nach der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt werden, bei Kraftomnibussen ist sie in der Regel alle drei Monate fällig. Überprüft wird dabei insbesondere die Funktion und Wirkung der gesamten Bremsanlage. Da die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen zur SP häufig nicht beachtet werden, hat jetzt ein Sprecher des deutschen Kfz-Gewerbes verstärkte Kontrollen von Lastwagen und Bussen gefordert. Die hohe Mängelquote bei einzelnen Kontrollen zeige insbesondere im Schwerlastverkehr, dass die gesetzliche Regelung überwacht und Sanktionen verschärft werden müssten. Der Verbandssprecher verwies in diesem Zusammenhang auf Ergebnisse von Sicherheitsprüfungen im Kfz-Gewerbe. Danach wurden im Rahmen einer SP-Mängelstatistik etwa 330.000 Fahrzeuge erfasst. Davon wiesen 57 Prozent Mängel auf. Schwerpunkte bildeten Bremsanlage, Fahrwerk und Fahrgestell sowie Reifen und Räder. Die durchschnittliche Anzahl der SP-relevanten Fehler pro bemängeltes Fahrzeug lag bei 1,44. Foto: ZDK/gp
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