Recht auf freie Wahl der Autowerkstatt


GP. Das Deutsche Kfz-Gewerbe hat erneut die Forderung nach einer für Autofahrer und Kfz-Betriebe wirtschaftlich akzeptablen Unfallschadenregulierung bekräftigt. Die von Versicherern angewandte Praxis, das Recht geschädigter Autofahrer auf freie Werkstattwahl bzw. Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen einzuschränken, sei nicht zu akzeptieren, sagte Dr. Axel Koblitz, Hauptgeschäftsführer im Deutschen Kfz-Gewerbe (ZDK). Vielfach stelle sich heraus, dass Autofahrer bei einem Unfall nicht entsprechend entschädigt wurden, da sie auf die Hilfe eines Kfz-Sachverständigen verzichten würden. Dieser Experte könne jedoch auch solche Schäden feststellen, die aufgrund der immer komplexeren Fahrzeugtechnik von Laien kaum erkennbar und finanziell einschätzbar seien. Bei der Begutachtung von Unfallschäden orientierten sie sich ausschließlich am Fahrzeugzustand und kalkulierten dementsprechend potenzielle Reparaturkosten. Die Schadenregulierung, so Koblitz, dürfe nicht zum Nachteil des geschädigten Autofahrers durchgeführt werden. Dessen Rechte umfassten sowohl die freie Werkstattwahl als auch die Hilfe durch einen unabhängigen Sachverständigen.
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Winterreifenzeit


GP. Kaum zu glauben, aber wahr: Jedes Jahr warten viele Autofahrer mit dem Wechsel auf Winterreifen, bis der erste Schnee gefallen ist. Damit gefährden sie sich und andere Verkehrsteilnehmer. Denn Sommerreifen leisten nur bei Temperaturen über sieben Grad Celsius gute Dienste. Bei schlechteren Witterungsbedingungen können sie mit den Winterspezialisten nicht mehr mithalten. Diese bieten nämlich kürzere Bremswege, bessere Bodenhaftung und mehr Seitenführung. Um auch den Rest des Fahrzeugs auf die Minusgrade vorzubereiten, sollte der Wintercheck in den Kfz-Meisterbetrieben genutzt werden. Dort werden die Reifen gewechselt und darüber hinaus beispielsweise die Kühlanlage auf ausreichenden Frostschutz und Batterie sowie Beleuchtung geprüft. Foto: GP
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